Die Position des Mediators ist neutral gehalten. Er führt die Parteien durch ein Verfahren, Lösungsvorschläge selbst zu finden und vorzuschlagen. Er hat die Verantwortung für den Verhandlungsprozess und die Gesprächsführung.
Die einzelnen Konfliktparteien
- nehmen freiwillig an einem Mediationsverfahren teil und sind frei in ihrer Entscheidung, das Verfahren jederzeit einseitig zu beenden.
- handeln eigenverantwortlich, eine für sich und den Konfliktpartner tragbare Lösung zu finden.
- sind ergebnisoffen. Alle Parteien müssen mit offener Verhandlungsbereitschaft an einer Mediation teilnehmen.
- sind verschwiegen. Der Mediator und die Konfliktparteien äussern sich ausserhalb des Mediationsverfahrens nicht zu den besprochenen Inhalten oder den beteiligten Parteien.
Zum Abschluss der Mediation werden alle Punkte einer gefundene Konfliktlösungen schriftlich festgehalten. Diese Vereinbarung kann, sofern dies sinnvoll oder erforderlich ist, notariell beurkundet werden.
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